Allgemeine
Geschäfts-
Geschäfts-
bedingungen
Teilnahmeberechtigung
Jeder Teilnehmer hat eine eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung und, falls er nicht Eigentümer sein sollte, sein Recht, mit diesem Hund teilzunehmen, nachzuweisen. Mit der Anmeldung ist der Aufnahmebogen ausgefüllt abzugeben. Der Impfpass des Hundes ist ebenfalls mitzubringen und vorzuzeigen. Auf Besonderheiten des Hundes, welche andere Personen, Tiere oder Sachen oder den Hund selber gefährden könnten, ist ausdrücklich und so früh wie möglich hinzuweisen. Minderjährige Teilnehmer bedürfen der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der Sorgeberechtigten. Zusätzliche Begleitpersonen sind vorher anzumelden. Die Hundeschule Ritz behält sich vor, deren Teilnahme jederzeit aus pädagogischen Gründen oder aus Sicherheitsgründen zu beenden.
Anmeldung
Die Anmeldung zu der gewünschten Veranstaltung ist verbindlich. Sie berechtigt zur Teilnahme nach Erhalt der Teilnahmebestätigung (mündlich oder schriftlich) durch die Hundeschule Ritz unter dem Vorbehalt der in diesen AGB und den gesetzlichen Vorschriften enthaltenen Einschränkungen.
Vergütung
Die Höhe der Vergütung für die jeweilige Veranstaltung ist der aktuellen Gebührenübersicht auf der Website www.Hundeschule-Ritz.de zu entnehmen. Auf Anfrage kann sie per E-Mail oder Post zugesandt oder vor Ort übergeben werden. Übermittlungsprobleme gehen nicht zu Lasten der Hundeschule Ritz.
Die Vergütung ist möglichst bei der Anmeldung, spätestens jedoch vor Beginn der Veranstaltung, vollständig zu entrichten. Die vorherige Bezahlung ist Teilnahmevoraussetzung. Die Bezahlung durch Kreditkarten, Geldkarten, Schecks und sonstige nichtbare Zahlungsmittel bedarf der vorherigen Bestätigung durch die Hundeschule Ritz.
Fortfall des Teilnahmerechts
Die Hundeschule Ritz ist berechtigt, zurückzutreten, falls die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder falls ihr der Ausschluss des Teilnehmers/Hundes aus Sicherheitsgründen oder aus pädagogischen Gründen notwendig erscheint.
Fortfall des Vergütungsanspruches
Der Vergütungsanspruch der Hundeschule Ritz entfällt nicht, wenn die gebuchte Veranstaltung nicht wahrgenommen wird. Die Hundeschule Ritz bietet jedoch die Teilnahme an einer Ersatzveranstaltung an, wenn die Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung spätestens 24 Stunden vorher schriftlich (Posteingang oder Maileingang) abgesagt wird. Dies gilt nicht für Kompaktveranstaltungen, Seminare und Sonderveranstaltungen.
Der Vergütungsanspruch der Hundeschule Ritz entfällt nur dann, wenn die Hundeschule Ritz die Veranstaltung wegen Nichterreichens der notwendigen Teilnehmerzahl annulliert oder wenn die Veranstaltung aus einem in der Verantwortung der Hundeschule Ritz liegenden Grund ausfällt oder vor der Hälfte der Veranstaltungszeit abgebrochen werden sollte. „Schadensersatzansprüche – zum Beispiel wegen unnötiger Anreisekosten – sind ausgeschlossen.“ Der Ausschluss des Teilnehmers und/oder des Hundes vor oder aus einer laufenden Veranstaltung wegen eines Grundes in der teilnehmenden Person oder im Verhalten oder dem Gesundheitszustand des Hundes – z.B. Erkrankung oder Verletzung oder Nichtbefolgung von Anweisungen – lässt den Vergütungsanspruch nicht entfallen.
Haftung
Die Teilnehmer haften während, vor und nach der Veranstaltung im Rahmen der gesetzlichen Tierhalterhaftung für sämtliche Schäden, welche ihr Hund an anderen Hunden, Sachen, Personen verursacht. Schäden, welche durch das Verhalten der Teilnehmer selber – z.B. durch mangelhafte Beaufsichtigung ihres Hundes oder Nichtbefolgung von Anweisungen – oder ihre Begleitpersonen verursacht werden, haben die Teilnehmer und die Begleitpersonen nach den gesetzlichen Vorschriften zu ersetzen.
Die Hundeschule Ritz haftet nach den gesetzlichen Vorschriften. Ausgeschlossen ist die Haftung für Pflichtverletzungen, die weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgen. „Die Haftung der Hundeschule Ritz ist gegenüber der gesetzlichen Tierhalterhaftung für den teilnehmenden Hund subsidiär.“
Datenschutz
Die Hundeschule Ritz erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten der Teilnehmer ausschließlich zum Zweck der Durchführung der vereinbarten Veranstaltungen sowie zur Verwaltung der Vertragsverhältnisse. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, sofern hierzu keine gesetzliche Verpflichtung besteht oder der Teilnehmer ausdrücklich eingewilligt hat. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Die jeweils aktuelle DATENSCHUTZERKLÄRUNG der Hundeschule Ritz ist auf der Website www.hundeschule-ritz.de einsehbar und wird Bestandteil dieser Regelungen.
Gesundheit des Hundes
Der Teilnehmer versichert, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist. Hunde mit ansteckenden Erkrankungen oder gesundheitlichen Einschränkungen, die eine Teilnahme unzumutbar erscheinen lassen, sind von der Veranstaltung ausgeschlossen. Läufige Hündinnen können nach vorheriger Absprache teilnehmen; die Hundeschule Ritz behält sich jedoch vor, die Teilnahme aus organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründen zu untersagen.
Ausschluss tierschutzwidriger Hilfsmittel
Der Einsatz von Hilfsmitteln oder Maßnahmen, die geeignet sind, dem Hund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen, ist untersagt. Die Hundeschule Ritz ist berechtigt, Teilnehmer, die gegen diese Vorgabe verstoßen, von der Veranstaltung auszuschließen. Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt.
Gesundheitszustand des Hundes bei Anmeldung zur Erstberatung
Mit der Anmeldung zur Erstberatung und durch Unterzeichnung des Aufnahmebogens versichert der Teilnehmer, dass sein Hund gültig geimpft ist sowie frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten. Die Hundeschule Ritz ist berechtigt, entsprechende tierärztliche Nachweise zu verlangen. Stellt sich im Rahmen der Erstberatung heraus, dass der Hund nicht den genannten Voraussetzungen entspricht, kann die Hundeschule Ritz die Durchführung weiterer Veranstaltungen verweigern. Die Vergütung für die Erstberatung bleibt hiervon unberührt.
Erstberatung und Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen
Vor der Teilnahme an weiteren Veranstaltungen der Hundeschule Ritz findet eine vergütungspflichtige Erstberatung statt. Im Rahmen dieser Erstberatung werden der Hund sowie die für die Teilnahme erforderlichen Unterlagen geprüft. Stellt sich hierbei heraus, dass die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt sind oder Zweifel an der ordnungsgemäßen Einfuhr oder am Gesundheitsstatus des Hundes bestehen, ist die Hundeschule Ritz berechtigt, die Teilnahme an weiteren Veranstaltungen auszuschließen. Die Vergütung für die Erstberatung bleibt hiervon unberührt; ein Vergütungsanspruch für weitere Veranstaltungen entsteht in diesem Fall nicht.
Teilnahmevoraussetzungen für Hunde aus dem Ausland
Für Hunde, die aus dem Ausland stammen, findet vor der Teilnahme an weiteren Veranstaltungen der Hundeschule Ritz eine vergütungspflichtige Erstberatung statt. Im Rahmen dieser Erstberatung werden der Hund sowie sämtliche für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland erforderlichen Unterlagen geprüft. Hierzu gehören insbesondere Nachweise über die ordnungsgemäße Einfuhr, gültige Impfungen sowie sonstige tierseuchenrechtlich vorgeschriebene Dokumente. Die Hundeschule Ritz prüft darüber hinaus, ob länderspezifische Erkrankungen, die im Herkunftsland des Hundes vorkommen oder dort verbreitet sind, ausgeschlossen werden können, und ist berechtigt, hierfür eine tierärztliche Bescheinigung zu verlangen, aus der hervorgeht, dass der Hund am Unterricht teilnehmen kann. Bestehen Zweifel an der ordnungsgemäßen Einfuhr oder liegen Anhaltspunkte für eine nicht gesetzeskonforme Einreise vor, kann zusätzlich eine amtstierärztliche Freigabe verlangt werden. Hunde, deren Unterlagen unvollständig sind, für die keine erforderliche tierärztliche Bescheinigung oder – im Falle seuchenrechtlicher Bedenken – keine amtstierärztliche Freigabe vorliegt, können von der Teilnahme an weiteren Veranstaltungen ausgeschlossen werden. Die Vergütung für die Erstberatung bleibt hiervon unberührt; ein Vergütungsanspruch für weitere Veranstaltungen entsteht in diesem Fall nicht.
Urheberrecht
Sämtliche von der Hundeschule Ritz zur Verfügung gestellten Unterlagen, Trainingspläne, Fotos, Videos oder sonstigen Materialien unterliegen dem Urheberrecht. Sie sind ausschließlich zum persönlichen Gebrauch des Teilnehmers bestimmt. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder Veröffentlichung ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Hundeschule Ritz nicht gestattet.
8. Foto- und Videoaufnahmen
Die Hundeschule Ritz erstellt im Rahmen ihrer Veranstaltungen Foto- und Videoaufnahmen. Diese können zu Zwecken der Eigenwerbung der Hundeschule (z. B. Website, Social Media, Printmedien) verwendet werden. Die Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen Teilnehmer eindeutig erkennbar sind, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer zuvor erteilten, gesonderten Einwilligung.
Sonstiges
Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder individuell getroffene Vereinbarungen keine oder eine ungültige Regelung enthalten sollten, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Sollte eine oder mehrere der oben aufgeführten Regelungen unwirksam sein, wirkt sich dies nicht auf die Gültigkeit der anderen, wirksamen Regelungen aus.
Euskirchen, im Frühling 2026